Im September 2020 hiess das Bundesgericht eine Beschwerde teilweise gut: Eine von der KESB angeordnete Fürsorgerische Unterbringung darf nicht als Verlängerung einer strafrechtlichen stationären Massnahme dienen, ohne Alternativen zu prüfen.
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Angeordnete Massnahmen sind regelmässig zu überprüfen
Auteur(s)/ trice(s)
Christen, Ursula (Hochschule für Soziale Arbeit, Siders, HES-SO Fachhochschule Westschweiz) Kurt, Stefanie (Hochschule für Soziale Arbeit, Siders, HES-SO Fachhochschule Westschweiz)