Résumé

Gemäss Hochrechnungen leben in der Schweiz zwischen 100 und 200 Trans*Menschen. Zudem werden hierzulande jedes Jahr etwa 40 Kinder geboren, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig als «weiblich» oder «männlich» bestimmt werden kann. Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass jedes Kind nach der Geburt innert drei Tagen beim Zivilstandsamt unter Angabe des (Vor)Namens, der Abstammung und des Geschlechts gemeldet werden muss. Eine nachträgliche Änderung des Eintrages ist nur durch ein aufwändiges administratives oder gerichtliches Verfahren möglich. Dies stellt Menschen vor erhebliche Probleme, deren gefühltes Geschlecht nicht mit dem biologischen übereinstimmt oder deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist.

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