Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) in der Schweiz sind interdisziplinär zusammengesetzte Behörden, die seit 2013 sowohl für den Kindes- als auch für den Erwachsenenschutz die zuständige Instanz für (quasi)gerichtliche Entscheidungen sind. Aufgrund des ausgeprägten Föderalismus haben die einzelnen Kantone eine hohe Autonomie in der organisationalen Ausgestaltung dieser Behörde und können unter anderem darüber entscheiden, ob sie die KESB als Gericht oder Verwaltungsbehörde organisieren. Diese Vielfalt ermöglicht interessante Einblicke in die organisationalen Ausprägungen der Fallbearbeitung in kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Verfahren. Der Beitrag arbeitet anhand ethnografischer Daten aus einer gerichtlichen und einer Verwaltungsbehörde heraus, wie organisationale Logiken die Fallbearbeitung strukturieren und welche Möglichkeiten für die interprofessionelle Aushandlung und Modifizierung sich eröffnen.