Ausländische Personen sollen nicht mehr ihren Aufenthaltsstatus verlieren, wenn sie Opfer von häuslicher Gewalt sind. Bis anhin droht Gewaltopfern mit Aufenthaltsoder Kurzaufenthaltsbewilligung respektive vorläufig aufgenommenen Personen bei einer Auflösung ihrer Ehe der Verlust der Aufenthaltspapiere.