Go to main content

Dieser Beitrag thematisiert die migrationsrechtlichen Grundlagen1 der Integration in der Schweiz. Integration wurde in den vergangenen Jahren verrechtlicht und durchzieht unterschiedliche Lebensbereiche, von der Einreise über den Aufenthalt bis zur Wegweisung aus der Schweiz. Als Grundsatz gilt, dass ausländische Personen eigenverantwortlich zu einer gelungenen Integration beitragen müssen und eine erfolgreiche Integration durch positive Anreize begünstigt wird, was sich insbesondere an der Verbesserung des ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus zeigt. Das Ziel aus rechtlicher Sicht ist folglich einerseits die «Stabilisierung» respektive «Verbesserung» des Aufenthaltstitels einer integrierten ausländischen Person und andererseits die frühe Entdeckung eines möglichen «Integrationsdefizits», das es zu «beheben » gilt. Mit der Inkraftsetzung des Ausländerinnen- und Integrationsgesetzes (AIG) 2019 wurde der rechtliche Aufenthaltsstatus über dieses Stufenmodell verstärkt an Integration gebunden. Je besser die Integration, desto mehr Rechte werden mit einem höheren Aufenthaltsstatus verliehen . Dabei bildet die Einbürgerung den letzten Schritt eines gelungenen Integrationsprozesses und ist erst nach der Erteilung der Niederlassungsbewilligung im ordentlichen Einbürgerungsverfahren möglich).