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Résumé

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass bereits vor Ablauf einer zweijährigen – statt dreijährigen – Frist das Gesuch um Familiennachzug von Personen mit einer vorläufigen Aufnahme zu prüfen ist. Dies bedeutet eine Änderung der aktuellen Praxis und Anpassung des Gesetzes.

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