Résumé
Noch am 30. August 2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde eines in eingetragener Partnerschaft lebenden Mannes hinsichtlich des Gesuchs um erleichterte Einbürgerung ab. Mit der Umsetzung der «Ehe für alle» werden nun homosexuelle Ehepaare heterosexuellen gleichgestellt.