Das Bundesgericht klärte die Frage, wie weit Klient*innen von Sozialdiensten ihre vorbezogene Altersvorsorge für die Rückerstattung von wirtschaftlicher Sozialhilfe einsetzen müssen. Der Entscheid ist umstritten und nicht ganz einfach zu verstehen.
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Ausbezahltes Pensionskassengeld ist nicht speziell geschützt
Auteur(s)/ trice(s)
Christen, Ursula (Hochschule und Höhere Fachschule für Soziale Arbeit HES-SO Valais-Wallis) Kurt, Stefanie (Hochschule und Höhere Fachschule für Soziale Arbeit HES-SO Valais-Wallis)